Archiv für Juni 2009
das polnische Recht – aktuelle Informationen
das polnische Recht – aktuelle Informationen
Das polnische Recht ist Thema des Blogs “Rechtsanwalt Polen”. Hier erhalten Sie diverse Informationen zum Recht in Polen aus sich eines in Polen tätigen deutschen Rechtsanwalts.
Mit folgenden Rechtsgebieten in Polen wird sich dieser Blog beschäftigen:
- polnische Wirtschaftsrecht
- polnische Zivilrecht
- polnische Verkehrsrecht
- Zwangsvollstgreckung in Polen
- Forderungseinzug/Inkasso Polen
- polnische Immobilienrecht
- polnisches Strafrecht
- polnische Ordnungswidrigkeitenrecht
- Führerscheinerwerb in Polen
Und vieles mehr.
die Verjaehrung in Polen
die Verjährung in Polen
Ähnlich, wie in Deutschland, verjähren auch Ansprüche in Polen. Es gib diverse Verjährungsvorschriften, so dass hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann.
Verjährung im polnischem ZGB-Polen
Die regelmäßige Verjährung beträgt in Polen 10 Jahre.
Hiervon gibt es aber diverse Ausnahmen.
So verjähren Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen und Ansprüche, die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, in 3 Jahren (Art. 118 ZGB-Polen).
Es gibt diverse Sonderregelungen, die zu beachten sind.
Bei deutsch-polnischen Verträgen, die sich nach dem UN-Kaufrecht richten, kommt man widerum zu anderen Verjährungsfristen, wenn das polnische Recht Anwendung findet, da (Polen) dem Verjährungsabkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten ist.
Anders als in Deutschland beginnen viele Verjährungsfristen in Polen nicht am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird, sondern schon mit der Fälligkeit des Anspruches.
Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt sind, verjähren in 10 Jahren, anders auch hier widerum bei wiederkehrenden Leistungen (3 Jahre).
Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren
Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren
Viele Deutsche wissen nicht, dass Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Polen, bei dem Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, wenn sie den Unfall in Polen schuldhaft verursacht haben.
Ob ein Strafverfahren in Polen eingeleitet wird oder der Fall als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, hängt davon ab, ob die Verletzungen der geschädigten Person länger als 7 Tage bestehen. Ist dies der Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine fahrlässige Körperverletzung, die in Polen nicht mit Geldstrafe bestraft werden kann,sondern nur mit Freiheitsstrafe (im Normfall dann natürlich auf Bewährung).
Die Polizei in Polen (bzw. die Staatsanwaltschaft in Polen) ermittelt von Amts wegen die Dauer der Verletzungen des Geschädigten. Bei Unfällen unter Beteiligung von Ausländern (z.B. Deutschen) ist dies aber schwieriger für die polnischen Behörden. Häufig kommen diese ohne Mitwirkung des Beschuldigten oder des Geschädigten nicht an die Unterlagen. Dies kann ein Vorteil im Verfahren sein.
Wir beraten Sie bei Verkehrsunfällen in Polen.
Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen) -Löcknitz und Berlin