Archiv für Juni 2009

das polnische Recht – aktuelle Informationen

das polnische Recht – aktuelle Informationen

Das polnische Recht ist Thema des Blogs “Rechtsanwalt Polen”. Hier erhalten Sie diverse Informationen zum Recht in Polen aus sich eines in Polen tätigen deutschen Rechtsanwalts.

Mit folgenden Rechtsgebieten in Polen  wird sich dieser Blog beschäftigen:

Und vieles mehr.

Rechtsanwalt Polen – Anwalt Andreas Martin

  • Share Save 171 16 in das polnische Recht - aktuelle Informationen

die Verjaehrung in Polen

die Verjährung in Polen

Ähnlich, wie in Deutschland, verjähren auch Ansprüche in Polen. Es gib diverse Verjährungsvorschriften, so dass hier nur ein kurzer Überblick gegeben werden kann.

Verjährung im polnischem ZGB-Polen

Die regelmäßige Verjährung beträgt in Polen 10 Jahre.

Hiervon gibt es aber diverse Ausnahmen.

So verjähren Ansprüche aus wiederkehrenden Leistungen und Ansprüche, die mit einer Wirtschaftstätigkeit verbunden sind, in 3 Jahren (Art. 118 ZGB-Polen).

Es gibt diverse Sonderregelungen, die zu beachten sind.

Bei deutsch-polnischen Verträgen, die sich nach dem UN-Kaufrecht richten, kommt man widerum zu anderen Verjährungsfristen, wenn das polnische Recht Anwendung findet, da (Polen) dem Verjährungsabkommen zum UN-Kaufrecht beigetreten ist.

Anders als in Deutschland beginnen viele Verjährungsfristen in Polen nicht am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird, sondern schon mit der Fälligkeit des Anspruches.

Ansprüche, die rechtskräftig festgestellt sind, verjähren in 10 Jahren, anders auch hier widerum bei wiederkehrenden Leistungen (3 Jahre).

RA A. Martin – Anwalt in Polen

  • Share Save 171 16 in die Verjaehrung in Polen

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Viele Deutsche wissen nicht, dass Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Polen, bei dem Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, wenn sie den Unfall in Polen schuldhaft verursacht haben.

Ob ein Strafverfahren in Polen eingeleitet wird oder der Fall als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, hängt davon ab, ob die Verletzungen der geschädigten Person länger als 7 Tage bestehen. Ist dies der Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine fahrlässige Körperverletzung, die in Polen nicht mit Geldstrafe bestraft werden kann,sondern nur mit Freiheitsstrafe (im Normfall dann natürlich auf Bewährung).

Die Polizei in Polen (bzw. die Staatsanwaltschaft in Polen) ermittelt von Amts wegen die Dauer der Verletzungen des Geschädigten. Bei Unfällen unter Beteiligung von Ausländern (z.B. Deutschen) ist dies aber schwieriger für die polnischen Behörden. Häufig kommen diese ohne Mitwirkung des Beschuldigten oder des Geschädigten nicht an die Unterlagen. Dies kann ein Vorteil im Verfahren sein.

Wir beraten Sie bei Verkehrsunfällen in Polen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen) -Löcknitz und Berlin

  • Share Save 171 16 in Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Herzlich Willkommen!

Willkommen bei WordPress. Dies ist Ihr erster Beitrag. Bearbeiten oder löschen Sie Ihn, und fangen Sie dann mit dem Bloggen an!

  • Share Save 171 16 in Herzlich Willkommen!