Archiv für Oktober 2009
Unfall in Polen – Abwicklung
Unfall in Polen – Abwicklung
Ein Verkehrsunfall in Polen ist eine unangenehme Angelegenheit. Der deutsche Reisende in Polen kennt das polnische Recht nicht und kann sich meist nicht mit der Gegenseite und mit der Polizei vor Ort verständigen. Dies führt zu sehr nachteiligen Mißverständnissen für den deutschen Autofahrer.
Problematisch ist immer, wenn man auf Druck der Polizei – und dies ist nicht übertrieben – einen Bußgeldbescheid akzeptiert und die Geldbuße bezahlt. Dies wird in Polen als Schuldanerkenntnis gewertet.
Beim Unfall in Polen kann der deutsche Autofahrer im Normalfall auch in Deutschland klagen und den Unfall in Deutschland abwickeln. Es gibt die Möglichkeit direkt mit der polnischen Versicherung zu verhandeln oder über einen sog. Schadenregulierungsbeauftragten der deutschen Versicherung. Wenn es keine Einigung gibt, ist eine Klage in Deutschland möglich. Es gilt aber das polnische Recht!
Die Abwicklung sollte am aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt in Polen oder in Deutschland überlassen, der auf solche Fälle spezialisiert ist und der polnischen Sprache mächtig ist, da z.B. die Akte bei der Polizei eingesehen werden muss und zudem die rechtlichen Grundlagen ja auf Polnisch sind.
Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!
Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!
Die Anwaltsdichte in Polen ist bei weiten nicht so hoch, wie in Deutschland. Allerdings ist es umso schwerer Anwalt in Polen zu werden. Zum einen ist der Zulassungstest sehr schwierig und zum anderen muss die Ausbildung selbst finanziert werden.
Das Referendariat für polnische Juristen dauert ungefähr 3 Jahre. Fast die gesamte Ausbildungszeit findet bei einen Rechtsanwalt in Polen statt. Der sog. Padron ist der Ausbilder des polnischen Juristen.
Wenn der Anwaltsanwärter in Polen Glück hat, dann bekommt er von seinen Padron eine Vergütung für die Arbeit. Im Raum Stettin wurde ungefähr PLN 1.000 pro Monat gezahlt.
Aufgrund der hohen Anwärterzahlen im Jahr 2009 (im Raum Stettin sonst unter 10 Anwärter nun 77) wird wahrscheinlich ein Großteil der Anwaltsanwärter in Polen gar keine Vergütung bekommen. In einige Gegenden in Polen (so z.B. in Posen) gibt es sogar schon einige Referendare, die ihren Ausbilder bezahlen!
Unabhängig von der Frage der Finanzierung beim Ausbilder wird die Organisation der Ausbildung der Anwälte in Polen von der Anwaltskammer übernommen. Diese veranstaltet die Arbeitsgemeinschaften. An die Anwaltskammer muss der Referendar im Jahr ungefähr PLN 4.000 (ungefähr € 1.000,00) zahlen.
Von daher ist die Ausbildung für den Anwaltsanwärter in Polen recht teuer, lohnt sich aber zurzeit dennoch, da die Anwälte in Polen gut verdienen (häufig mehr als in Deutschland).
Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht
Immobilienkauf in Polen – polnisches Grundstücksrecht
Der Grundstückskauf in Polen ist ein juristischer Dauerbrenner, vor allem, wenn einer der Beteiligten ein Deutscher ist. Bis vor kurzem war es so, dass zwar offiziell keine Genehmigung gebraucht wurde, wenn ein Deutscher ein Grundstück in Polen erwerben wollte, allerdings war die in der Praxis häufigste Ausnahme die, dass ein “Zweithaus” in Polen geschaffen werden sollte. Fast 90 % aller Käufe waren eben diese “Zweithauskäufe”. Hierfür brauchte man – als Privatkäufer – eine Genehmigung, was in der Vergangenheit durch diverse Maßnahmen versucht wurde zu umgehen.
Eine der schlechtesten Varianten war diese, dass der deutsche Käufer einfach im Kaufvertrag angegeben hatte, dass er nach Polen ziehen werde und dort seinen Erstwohnsitz schaffen wird. Dies ist in den meisten Fällen natürlich nicht den Tatsachen entsprechend gewesen. Meist hat irgendein “schlauer Bekannter” diesen Tip gegeben oder gar der Verkäufer. Die Folge ist, dass der Notar den Kauf durch einen Ausländer beim Ministerium anzeigen muss und das Ministerium fragt nach der Anmeldung in Polen und der Abmeldung aus Deutschland. Da diese nicht vorliegen, wird dann darauf hingewiesen, dass der Kauf nichtig ist, was auch so im Gesetz steht.
Anwalt Polen – Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin – Berlin
Kfz-Import nach Polen jetzt auch ohne technische Überprüfung!
Nicht jedes Auto braucht eine technische Überprüfung
Seit 22.09.2009 brauchen die aus der EU-Mitgliedsländern importierten Kfz keine zusätzliche technische Überprüfung mehr.
Polen-Export- Kfz aus Deutschland
Bis zum 22.09.2009 musste jedes Auto bei Einfuhr nach Polen technisch kontrolliert werden. Erst danach durfte man das Fahrzeug registrieren. Gemäß der Novellierung von Kodeks drogowy (Strassenverkehrsgesetz – Dz.U. nr 97, poz. 802) hat der polnische Gesetzgeber entschieden, dass die technische Überprüfung aus der anderen EU-Ländern anerkannt werden soll.
Gesetzesänderung in Polen durch EuGH
Die Gesetzesänderung wurde vom Europäischen Gerichtshof erzwungen, dessen Meinung nach, stand die ehemalige Regelung im polnischem Recht im Widerspruch zum europäischen Recht.
Wiederregistrierung von Kfz in Polen
Eine weitere wichtige Novellierung betrifft Wiederregistrierung eines Fahrzeugs, das wegen eines Auslandsaufenthalts des Besitzers in Polen abgemeldet wurde. Bis heute war eine erneute Anmeldung in Polen nicht vorgesehen. Diejenigen, die ihre Autos ins Ausland aus Polen verbracht hatten, durften diese nach der Heimkehr nicht wieder anzumelden, was kaum nachvollziehbar war. Auch hier ist das Gesetz in Polen geändert worden, so dass nun eine Wiederanmeldung möglich ist.
Mehr Informationen auch zum Thema “Verkehrsunfall in Polen” erhalten Sie auf der Seite “Rechtsanwalt Polen“.