Archiv für die Kategorie „polnisches Recht“
Vorsicht bei Geldbusse in Polen!
Vorsicht bei Geldbuße in Polen!
Wer in Polen einen Unfall hatte oder eine andere Ordnungswidrigkeit begangen hat, der wird oft von der polnischen Polizei mehr oder weniger genötigt, noch vor Ort eine Geldbuße zu zahlen. Den deutschen Unfallbeteiligten ist dies nicht geheuer, da sie aber meist vor die Wahl gestellt werden: Festnahme zur Identditätsfeststellung oder Zahlung der Geldbuße, wird dann doch meistens gezahlt.
Man denkt, dass man den Unfall in Polen, dann von Deutschland regulieren kann und die Zahlung der Geldbuße vor Ort keinen Einfluss hat, da man ja faktisch genötigt wurde.
Dies ist ein folgenschwerer Irrtum!
Weshalb? Die Zahlung der Geldbuße in Polen bei einem Unfall muss natürlich derjenige vornehmen, der Schuld am Unfall hat, zumindest nach Auffassung der Polizei. Durch die Zahlung wird ein Schuldanerkenntnis abgegeben. In Deutschland misst man diesem Schuldanerkenntnis nicht also hohen Wert bei, anders aber in Polen!
Wer in Polen die Geldbuße beim Unfall bezahlt, kann in der Regel nicht mehr erfolgreich seinen Anspruch aus dem Unfall durchsetzen, da damit ein Schuldanerkenntnis abgibt!
Nun könnte man sagen, was interessiert mich die polnische Rechtsprechung oder das polnische Recht, ich klage ja den Schadenersatz in Deutschland ein. Richtig ist, dass die Klage schon in Deutschland erhoben werden kann, aber es gilt trotzdem das polnische Recht für den Unfall in Polen. Es sei denn, dass zwei Deutsche am Verkehrsunfall in Polen beteiligt sind.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Auf der Rückseite des Bußgeldbescheides (kleiner Zettel), der von der Polizei ausgehändigt wird, steht, dass man gegen den Bußgeldbescheid mit einer Frist von 7 Tagen beim zuständigen Gericht in Polen gegen den polnischen Bußgeldbescheid klagen kann. Allein mit dieser Klage kann man noch das Schuldanerkenntnis beseitigen.
Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt (viele Deutsche wissen gar nicht, dass es diese Möglichkeit gibt), hat schlechte Karten im späteren Schadenersatzprozess in Deutschland.
Wir helfen Ihnen bei Unfällen und Bußgeldverfahren in Polen.
Kfz-Import nach Polen jetzt auch ohne technische Überprüfung!
Nicht jedes Auto braucht eine technische Überprüfung
Seit 22.09.2009 brauchen die aus der EU-Mitgliedsländern importierten Kfz keine zusätzliche technische Überprüfung mehr.
Polen-Export- Kfz aus Deutschland
Bis zum 22.09.2009 musste jedes Auto bei Einfuhr nach Polen technisch kontrolliert werden. Erst danach durfte man das Fahrzeug registrieren. Gemäß der Novellierung von Kodeks drogowy (Strassenverkehrsgesetz – Dz.U. nr 97, poz. 802) hat der polnische Gesetzgeber entschieden, dass die technische Überprüfung aus der anderen EU-Ländern anerkannt werden soll.
Gesetzesänderung in Polen durch EuGH
Die Gesetzesänderung wurde vom Europäischen Gerichtshof erzwungen, dessen Meinung nach, stand die ehemalige Regelung im polnischem Recht im Widerspruch zum europäischen Recht.
Wiederregistrierung von Kfz in Polen
Eine weitere wichtige Novellierung betrifft Wiederregistrierung eines Fahrzeugs, das wegen eines Auslandsaufenthalts des Besitzers in Polen abgemeldet wurde. Bis heute war eine erneute Anmeldung in Polen nicht vorgesehen. Diejenigen, die ihre Autos ins Ausland aus Polen verbracht hatten, durften diese nach der Heimkehr nicht wieder anzumelden, was kaum nachvollziehbar war. Auch hier ist das Gesetz in Polen geändert worden, so dass nun eine Wiederanmeldung möglich ist.
Mehr Informationen auch zum Thema “Verkehrsunfall in Polen” erhalten Sie auf der Seite “Rechtsanwalt Polen“.
Einzelfirma in Polen gründen?
In Zeiten der Wirtschaftskrise stellen sich viele deutsche Unternehmer die Frage, ob man nicht mit einer Firma im Ausland, z.B. in Polen besser fährt als mit der Wirtschaftstätigkeit in Deutschland.
die Firma in Polen
Neben der GmbH in Polen ist die Einzelfirma/ Firma in Polen die beliebteste Gesellschaftsform. Die Firma in Polen ist nicht ohne Grund so beliebt. Es gibt eine menge Vorteile der firma jednoosobowa (Einzelfirma auf Polnisch).
Einzelfirma in Polen gründen – die Vorteile der polnischen Firma:
Hier die Vorteile der polnischen Firma:
- geringe Gründungskosten
- kurze Gründungsphase
- rechtlich einfache Gründung
- geringe Steuerbelastung (18 oder 19 % – Einkommenssteuer)
- keine Gewerbesteuer in Polen
Nachteile der Einzelfirma in Polen?
Gibt es auch Nachteile bei der Gründung der Einzelfirma in Polen? Selbstverständlich, hier die Nachteile:
- persönliche Haftung mit dem Privatvermögen (im Gegensatz zur GmbH)
- Sprachbarriere in Polen aufgrund der polnischen Sprache (schwer zu lernen)
- unterschiedliche Unternehmenskultur (wird häufig unterschätzt)
- unbekannter Markt (wird häufig unterschätzt)
Kurz kann mal sagen, dass man in Polen auf den Markt eigentlich nur dann eine Chance hat, wenn man die Unternehmenstätigkeit sorgsam vorbereitet. Schnellschüsse gehen meist fehl. Wer in Deutschland nicht erfolgreich ist und nach Polen ausweichen will, schafft es ebenfalls nicht, da in Polen neben den Markt (der auch hart umkämpft ist) noch die andere Unternehmenskultur kommt. Der deutsche Unternehmer tritt in Polen häufig in diverse Fettnäpfchen.
Einige Informationen zum Thema “Polen” im weitesten Sinne finden Sie hier.
Inkasso in Polen – Forderungseinzug in Polen
Deutsch-Polnische Rechtsfälle nehmen immer mehr zu. Für Polen ist Deutschland der wichtigste Handelspartner. Auch die deutschen Geschäftsleute orientieren sich mehr und mehr in Richtung Polen. Aufgrund der niedrigen Steuern macht eine GmbH-Gründung in Polen durchaus Sinn. Wer noch nicht in Polen ist und mit polnischen Handelspartner Geschäfte macht, der wird auch mit Außerstände zu tun haben und diese realisieren wollen.
Inkasso in Polen ist anders als der Forderungseinzug in Deutschland. Der Forderungseinzug in Polen läuft in folgenden Schritten ab:
1. Schaffen eines vollstreckbaren Titels
Ohne Titel keine Zwangsvollstreckung in Polen. Ein Titel ist zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Versäumnisurteil, ein normales Urteil oder vollstreckbarer Vergleich. Es muss sich nicht um einen polnischen Titel handeln. Dies ist nicht notwendig. Auch aus einen deutschen Titel kann man – unter bestimmten Voraussetzungen – in Polen die Zwangsvollstreckung betreiben.
Wenn in Deutschland gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Titel geschaffen wird, dann müssen dazu zunächst die Voraussetzungen vorliegen. Man kann nicht in jedem Fall in Deutschland ein Klageverfahren gegen Polen führen. Voraussetzung ist hierfür, dass ein Gerichtsstand in Deutschland begründbar ist.
In vielen zivilrechtlichen Fällen findet die sog. EuGVVO (Rechtsverordnung 44/2001) Anwendung. Dort ist geregelt, wann man in Deutschland in deutsch-polnischen Fällen klagen kann. Die häufigsten Fällen bei denen eine Klage in Deutschland möglich sind, sind Gerichtsstandvereinbarungen und wenn der Erfüllungsort in Deutschland liegt.
Wichtig ist, dass die Klage in Deutschland, wenn diese möglich ist, nicht bedeutet, dass auch deutsches Recht Anwendung findet. Die Zuständigkeit des Gerichtes und das anwendbare Recht sind zwei verschiedene Schuhe.
2. Vollstreckungsklausel für Polen/ EU-Titel
Wenn ein deuscher Titel existiert, ist eine Voraussetzung erfüllt, um in Polen die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies ist aber noch nicht alles. Der deutsche Titel muss noch mit einer Vollstreckungsklausel versehen werden, die in Polen akzeptiert wird. Auch hier hilft die EuGVVO weiter. Die Klausel muss in Polen am Gericht am Sitz des polnischen Schuldners beantragt werden. Im Klauselerteilungsverfahren hat der polnische Schuldner relativ wenig Chancen noch die Vollstreckung in Polen zu verhindern. Im Regelfall wird die Klausel erteilt.
Etwas einfacher ist es, wenn ein sog. EU-Titel existiert. Für das erfolgreiche Inkasso in Polen ist ein solcher Titel von Vorteil, da man keine Klausel in Polen beantragen muss und damit Zeit gewinnt. Die EU-Titel ist kein besonderes Urteil, sondern ein ganz normales deutsches Urteil (Versäumnisurteil oder ein Vollstreckungsbescheid) über eine Geldforderung, welches zusätzlich mit einem speziellen “Formular” versehen wird. Dieses Formular ist international lesbar. Wichtig ist, dass für die Beantragung eines EU-Titels eine unbestrittene Forderung vorliegen muss. Dies ist nur dann der Fall, wenn das deutsche Urteil ein Versäumnis- Anerkenntnis- oder ein Vollstreckungsbescheid ist. In all diesen Verfahren hat der Schuldner sich nicht gegen die Forderung gewehrt.
3. Vollstreckung in Polen
Im dritten Schritt ist dann die Zwangsvollstreckung in Polen möglich. Dazu wird ein Gerichtsvollzieher in Polen (Komornik) beauftragt, der versucht die Forderung beizutreiben. Im Normalfall zeigen die Gerichtsvollzieher in Polen ein bessere Motivation als ihre deutschen Kollegen. Dies liegt daran, dass die Gerichtsvollzieher in Polen nicht Angestellte des Staates sind, sondern privat tätig werden und am Erfolg der Vollstreckung beteiligt werden.
Andererseits muss man auch bedenken, dass in Polen auch etwas mehr “manipuliert” wird von Seiten des Schuldners. Aber dies gibt es ja auch in Deutschland.
Die Vollstreckung in Polen gehört in die Hände eines Anwalt in Polen vor Ort.
das polnische Recht – aktuelle Informationen
das polnische Recht – aktuelle Informationen
Das polnische Recht ist Thema des Blogs “Rechtsanwalt Polen”. Hier erhalten Sie diverse Informationen zum Recht in Polen aus sich eines in Polen tätigen deutschen Rechtsanwalts.
Mit folgenden Rechtsgebieten in Polen wird sich dieser Blog beschäftigen:
- polnische Wirtschaftsrecht
- polnische Zivilrecht
- polnische Verkehrsrecht
- Zwangsvollstgreckung in Polen
- Forderungseinzug/Inkasso Polen
- polnische Immobilienrecht
- polnisches Strafrecht
- polnische Ordnungswidrigkeitenrecht
- Führerscheinerwerb in Polen
Und vieles mehr.