Archiv für die Kategorie „Rechtsanwalt Polen“

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Zwangsvollstreckung von geringen Geldforderungen in Polen.

Häufig ist es so, dass deutsche Gläubiger gegen polnische Staatsbürger oder Firmen eine Forderung haben. Da die Schuldner häufig gar nicht mehr in Deutschland wohnen/ ihren Sitz haben oder später nach Polen umziehen, wird der Prozess in Deutschland vor Gericht geführt. Gerade bei kleinen Forderungen bietet sich das Mahnverfahren an und später besteht die Möglichkeit eine Bescheinigung als EU-Titel zu beantragen.

Urteil/ Titel – und was nun?

Das Urteil ist schnell da, denn meistens ergeht ein Versäumnisurteil oder das Mahnverfahren wird bis zum Ende durchgeführt. Das Problem kommt später. Selbst wenn man einen vollstreckbaren Titel nebst EU-Titelbescheinigung hat, können selbst deutsche Anwaltskanzleien die Vollstreckung in Polen nicht durchführen. Dies scheitert zum einen an der Sprache und zum anderen am fehlenden Kanzleisitz in Polen und auch am Fehlen der entsprechenden Kenntnisse des polnischen Rechts.

polnischer Anwalt – Vollstreckung in Polen

An der Einschaltung eines Rechtsanwalts in Polen kommt man bei der Vollstreckung des Titels in Polen nicht vorbei. Trotz der Bescheinigung als EU-Vollstreckungstitel muss in Polen zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragt werden.

Danach erfolgt die “richtige Zwangsvollstreckung”.

Wirtschaftlich sinnvoll- Vollstreckung in Polen?

Aufgrund der obigen Ausführungen ist klar, dass für die Vollstreckung in Polen ein gewisser Aufwand erforderlich ist. Wenn nun die Forderung nur einige Hundert Euro beträgt, macht eine Vollstreckung (und auch die Schaffung des Titels in Deutschland) keinen Sinn. Es wird sich kein Anwalt in Polen finden, der für ein paar Euro die Vollstreckung durchführt. Der polnische Rechtsanwalt nimmt für die Vollstreckung – egal, ob dies für den Mandanten wirtschaftlich ist – soviel Geld, dass sich der Fall für ihn lohnt. Dies sind mit Sicherheit auch einige Hundert Euro. Wirtschaftlich macht die Vollstreckung von daher keinen Sinn, denn selbst beim Erfolg der Zwangsvollstreckung werden die Anwaltskosten nur zu geringen Teil erstattet.

Man sollte sich von daher schon vorher überlegen, ob die ganze Angelegenheit überhaupt wirtschaftlich Sinn macht. Meiner Ansicht nach macht die Schaffung eines Titels in Deutschland keinen Sinn, wenn im Ausland zu vollstrecken ist und die Forderung weniger als € 2.500,00 bis € 3.000,00 beträgt.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen – Stettin

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Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass in Stettin diverse Fahrschulen, die auf “deutsche Führerscheinbewerber” spezialisiert waren, Durchsuchungen der Stettiner Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden und dabei diverse Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Dies geschah vor langer Zeit und jetzt gibt es die ersten Ergebnisse dieser Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft in Stettin hat nun Anklage erhoben gegen die Personen, die damals mit den deutschen Fahrschülern “persönlich verbunden waren”.

Damals musste der deutsche Fahrschüler wenigstens 185 Tage in Polen gemeldet sein (richtig ist allerdings, dass es nicht nur auf die Meldung ankommt). Man meldete die Deutschen dann bei bestimmten Personen an, die dann auch bestätigten, dass diese mit dem deutschen eine “persönliche Beziehung” hatten. Diese Personen (Frauen) bekamen für ihr Tätigwerden Geld. Es wurde aber nicht nur 1 oder 2 Personen pro Frau angemeldet, sondern meist im Laufe der Zeit Personen im hohen zweistelligen Bereich.

Nun geht die Staatsanwaltschaft in Stettin gegen diese Personen vor und will nachweisen, dass diese Anmeldungen nur zum Schein erfolgt sind und weder eine persönliche Beziehung bestanden hat, noch die deutschen Fahrschüler dort tatsächlich dort gewohnt haben.

Wenn die Verfahren erfolgreich sind, könnte dies zur Folge haben, dass die Führerscheine der deutschen Fahrschüler später eingezogen werden, denn dann würde genau in diesen Fällen feststehen, dass die deutschen Fahrschüler sich eben nicht im Jahr der Ablegung der Prüfung 185 Tage in Polen aufgehalten hatten.

Rechtsanwalt in Polen (Stettin) – A. Martin

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Sind Anwaelte in Polen billig?

Viele Deutsche gehen in Polen einkaufen, da die Preise dort meist etwas geringer sind als in Deutschland. Aufgrund dessen wird doch häufig davon ausgegangen, dass Rechtsanwälte in Polen billiger sind als in Deutschland. Dem ist meistens nicht zu.

Anwälte in Polen – keine Billiganwälte

Es kann zwar sein, dass im ländlichen Bereich oder in kleinen Städten , die anwaltliche Dienstleistung in Polen etwas geringer vergütet wird als in Deutschland. Dies ist allerdings die Ausnahme. Der Normalfall ist der, dass der polnische Rechtsanwalt nicht für ein “Appel und ein Ei” arbeitet. Ein Grund hierfür ist der, dass es in Polen eine relativ geringe Anwaltsdichte gibt. Vor einigen Jahren war es in Polen fast unmöglich Anwalt zu werden. Hierfür brauchte man spezielle Beziehung, die der Normalbürger nicht hatte. mittlerweile ist dies anders, allerdings ist in Polen die Anwaltsdichte,immer noch recht gering.

Vorsicht im außergerichtlichen Verfahren – keine Kostenübernahme durch die Gegenseite

In Polen gibt es keine Gebührenordnung für den außergerichtlichen Bereich. Der polnische Anwalt nimmt deshalb außergerichtlich – unabhängig vom deutschen RVG – die Gebühren, die ihm angemessen und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Dies führt dazu, dass sich vor allem außergerichtliche Angelegenheiten von deutschen Mandanten bei geringen Streitwerten in Polen wirtschaftlich nicht lohnen. Wer zum Beispiel in Polen außergerichtlich 1000 € bei einem polnischen Schuldner geltend machen will, der wird dabei nicht glücklich werden, denn die Anwaltsgebühren in Polen werden zudem von der Gegenseite nicht erstattet, selbst wenn sich der polnische Schuldner bei Beauftragung des polnischen Rechtsanwalts im Zahlungsverzug befand. Nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz würden sich die Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung beim Streitwert von 1000 € ungefähr 150 € brutto belaufen. Hierfür würde in Polen kein Rechtsanwalt diesen Fall übernehmen.

Inkasso in Polen – immer nach den Gebühren informieren!

Von daher sollte sich der deutsche Mandant beim Inkasso in Polen genau nach den Kosten informieren. Die Kosten hierfür sind nicht nur die Anwaltskosten. sofern Titel (Urteil/Vollstreckungsbescheid/Versäumnisurteil/Vergleich)  existiert muss dieser Titel in Polen übersetzt werden und im Normalfall muss auch eine Vollstreckungsklausel in Polen beantragt werden.

Zu beachten ist auch, dass bei der Zwangsvollstreckung in Polen zwar ein Teil dieser Kosten, insbesondere die Anwaltskosten erstattungsfähig sind, also vom Schuldner später bezahlt werden müssen, wenn die Vollstreckung erfolgreich ist, allerdings ist es hier so, dass die gesetzlichen Anwaltsgebühren sehr gering sind und die Anwälte in Polen von daher fast immer für höhere Gebühren arbeiten, die dann nicht in voller Höhe erstattungsfähig sind.

Erstattet werden nur die Mindestgebühren in Polen. So ist dies auch im Gerichtsverfahren in Polen. Die Anwälte können die Gebühren nach ihrem Ermessen-sofern sie nach den gesetzlichen Bestimmungen abbrechen wollen-bis zu einem Faktor 6 , je nach Schwierigkeit des Falles-erhöhen. Die Gerichte selbst sprechen aber bei der Erstattung der gerichtlichen Anwaltsgebühren fast ausschließlich nur die Mindestgebühren zu. Faktisch heißt dies dass der deutsche Mandant ein Teil der Anwaltsgebühren in Polen -selbst wenn er voll gewinnt-in Polen immer selbst tragen wird.

Gebührenvereinbarungen in Polen

In Polen ist es meist so, dass zumindest in größeren Städten entweder Stundenhonorarvereinbarungen getroffen werden  oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die jeweilige Instanz. Zu beobachten ist, dass gerade in Wirtschaftssachen eher zum Stundenhonorar tendiert wird und in anderen Rechtsbereichen/Rechtsgebieten zu einer Pauschalhonorarvereinbarung. Auch ist zu beobachten, dass in größeren Städten – vor allen in Warschau – eher Stundenhonorarvereinbarungen getroffen wird. Zum Beispiel Raum Stettin wird man kaum einen Rechtsanwalt finden, der zum Beispiel in Wirtschaftssachen für weniger als € 150 netto die Stunde arbeitet. es kommt häufiger vor, dass Anwälte Fälle, die besonders schwierig sind oder sich wirtschaftlich nicht lohnen gar nicht erst annehmen. Bei den Rechtsanwälten in Stettin ist der Trend zu beobachten, dass die Anzahl der Anwälte immer mehr zunimmt und der Konkurrenzkampf untereinander auch größer wird.

Rechtsberatung durch jedermann in Polen?

Zu beachten ist auch, dass es in Polen kein Rechtsberatungsgesetz gibt und von daher viele Personen, die über keine vernünftige juristische Ausbildung verfügen, Rechtsdienstleistungen anbieten. Für den deutschen Mandanten ist dies auf den ersten Blick meistens nicht erkennbar. Es geben sich zum Beispiel in Polen Firmen als Wirtschaftskanzleien aus, obwohl dort überhaupt kein polnischer Rechtsanwalt arbeitet.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Stettin (Polen) – Berlin (Mitte) und Löcknitz (MV)

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Unfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Unfall in Polen – was wird oft falsch gemacht?

Wer einen Unfall in Polen hatte, weiß, dass dies kein Zuckerschlecken ist. Häufig ärgert man sich über gemachte Fehler, die man meist nicht mehr korrigieren kann.

Welche Fehler werden hier gemacht?

1. Geldbuße vor Ort bezahlt/ kein Rechtsmittel eingelegt

Am einfachsten kann man den Schadenersatzprozess wegen eines Unfalls in Polen verlieren, wenn man vor Ort – also in Polen – die Geldbuße bezahlt. Wird die Geldbuße gezahlt, sieht man in Polen darin ein Schuldanerkenntnis. Man hat in der Regel keine Chance mehr die Prozess zu gewinnen. An diese Rechtsprechung müssten sich auch deutsche Gericht halten. Die einzige Chance besteht darin, dass man innerhalb von 7 Tagen in Polen gegen die Geldbuße klagt. Dies wird aber fast nie von deutschen Mandanten gemacht, da diese – entweder gar nicht – oder zu einem Anwalt in Deutschland gehen, der die Polnische Sprache nicht versteht und auch nicht weiß,dass man gegen die Geldbuße vorgehen muss. In Deutschland wäre dies kein Problem, aber beim Unfall in Polen gilt im Normalfall polnisches Recht, selbst, wenn man in Deutschland klagt.

2. keine Akteneinsicht in Polen genommen

Um die Erfolgsaussichten einer Klage in Deutschland klären zu können, sollte man in Polen Akteneinsicht beantragen. Dies ist bei der Polizei vor Ort zu machen. Die Akte wird nicht nach Deutschland übersandt, sondern ist auch vor Ort einzusehen. Gerade bei größeren Unfällen lohnt sich aber die Informationsquelle “Akteneinsicht”.

Fortsetzung folgt….

Anwalt Polen – Rechtsanwalt Martin

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Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

Polen am Bau ohne Arbeitsgenehmigung – wie geht das?

Polnische Staatsbürger brauchen eine Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmer arbeiten möchten. Ich verweise diesbezüglich auf meinen Artikel “Arbeitserlaubnis für polnische Arbeitnehmer“.

Wie kann es denn sein, dass viele polnische Staatsbürger im Baubereich tätig sind und in Deutschland auf Baustellen arbeiten?

Die meisten der Bauarbeiter aus Polen haben keine Arbeitserlaubnis. Das Beantragen der Arbeitserlaubnis fordert einen hohen Aufwand. Darüber hinaus besteht nur ein bestimmtes Kontingent an Genehmigungen zur Verfügung. Auch ist es so, dass es kaum Sinn macht Polen legal mit einer Arbeitserlaubnis in Deutschland auf dem Bau zu beschäftigen, da hier der Mindestlohn Bau zu zahlen ist. Da die Polen auch noch unterzubringen sind, zahlt man faktisch für polnische Arbeitnehmer mehr als für deutsche, wenn man denn tatsächlich den Tariflohn nach dem BRTV-Bau zahlt.

Scheinfirmen – die Lösung auf dem Bau?

Viele polnische Bauarbeiten “lösen” das Problem mit der Arbeitserlaubnis so, dass in Deutschland – oder besser noch in Polen – eine Einzelfirma gegründet wird. Dann wird ein Auftrag von einer deutschen Firma an die polnische Einzelfirma vergeben. Der Inhaber der Einzelfirma ist kein Arbeitnehmer, zumindest nicht auf dem Papier. Diese “Lösung” hat aber einen Harken.

Auch der Inhaber eine Firma kann ein Arbeitnehmer sein, wenn er faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Dies ist dann der Fall, wenn überwiegend für einen Auftraggeber gearbeitet wird, wenn keine Abnahme stattfindet und stattdessen der polnische Bauarbeiter gegen Stundenlohn arbeitet. Entscheidend ist die persönliche Abhängigkeit vom deutschen “Auftraggeber”.

Kurz gesagt, der “Selbstständige”, der nur auf dem Papier selbstständig ist und rein faktisch, wie ein Arbeitnehmer arbeitet, ist kein Selbstständiger, sondern rein rechtlich ein Arbeitnehmer, der -im Fall der polnische Bauarbeiter – eine Arbeitsgenehmigung braucht.

Faktisch heißt dies, dass eine Vielzahl von polnischen Bauarbeitern eigentlich eine Arbeitserlaubnis bräuchten.

Anwalt A. Martin – Anwalt Polen

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Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht?

Inkasso in Polen – Forderungseinzug – welche Fehler werden hier gemacht?

Immer mehr Forderungen werden von deutschen Gläubigern in Polen geltend gemacht. Häufig besteht gar keine Wahl, da es schlichtweg vergessen wurde eine Gerichtstandsvereinbarung wirksam zu treffen.

Von daher in das Inkasso in Polen immer wichtiger, um Forderungen in Polen erfolgreich durchzusetzen.

Welche Fehler werden beim Forderungseinzug in Polen gemacht?

Der deutsche Forderungsinhaber weiß häufig nicht, wie er die Forderung in Polen durchsetzen soll. Er hat faktisch keine Chance selbst in Polen tätig zu werden. Es fehlen Informationen. Also wird nach einem Partner gesucht, der die Forderung in Polen durchsetzt.

Anwalt ist nicht gleich polnischer Anwalt

In Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz. Faktisch kann jeder dort Rechtsberatung durchführen. Häufig treten dort Kanzleien auf, die sich “Wirtschaftskanzlei” nennen, in denen aber noch nicht einmal ein “richtiger Anwalt” arbeiten muss. Wie qualifiziert der Geschäftspartner ist, kann der deutsche Mandant nicht erkennen.

Die Eintreibung per Inkassobüro in Polen hat ebenfalls den Nachteil, dass der deutsche Mandant nicht weiß, wer wird hier genau für ihn tätig und welche Qualifikation hat diese Person. Was nützt eine gute Quote oder Erfolgsquote, wenn der Prozess schlecht geführt und verloren wird. Gar nichts!

In Polen gibt es darüber hinaus zwei Arten von “polnischen Rechtsanwälten“. Es gibt den ADWOKAT und den RADCA PRAWNY. Beide haben ungefähr die Qualifikation eines Rechtsanwalts. Man kann nicht sagen, dass der polnische Rechtsberater ein schlechterer Anwalt ist als der Adwokat in Polen.

Fortsetzung folgt.

RA A. Martin – Anwalt in Deutschland und Polen

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Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Immobilienkauf in Polen – immer noch problematisch!

Ein Grundstück in Polen, das scheint für viele Deutsche eine gute Möglichkeit zu sein kostengünstig an eine Immobilie zu kommen. Was viele nicht wissen, ist,dass es immer noch problematisch sein kann eine Immobilie in Polen zu kaufen.

Genehmigungspflicht für Ausländer beim Grundstückserwerb in Polen

Vor einiger Zeit war eines der Hauptprobleme beim Grundstückskauf in Polen, dass die meisten Deutschen ein Grundstück in Polen als sog. “Zweithaus” kauften, also nicht mit der Absicht ihren Wohnsitz nach Polen zu verlegen. Dies war fast bei allen Grundstückskäufen durch ausländische Privatpersonen der Fall. Viele der damaligen Grundstückskäufer haben nun Probleme mit den polnischem Ministerium, dass den Nachweis für den Umzug nach Polen verlangt und in diversen Fällen bereits erklärt hat, dass der Grundstückskauf unwirksam ist. Diese Rechtsfolge steht nicht im Belieben des polnischen Innenministeriums,sondern ergibt sich auch aus dem Gesetz. Wer damals die Anwaltskosten für eine Beratung sparen wollte, hat heute unter Umständen einen Schaden von mehreren Tausend Euro.

Wer nun eine Immobilie in Polen kauft, hat das Problem mit dem Zweithaus und der Genehmigung hierfür nicht mehr, allerdings sind noch nicht alle Grundstücke in Polen für Deutsche ohne Genehmigung erhältlich. Problematisch ist der Erwerb immer noch für landwirtschaftliche Grundstücke und Grenzgrundstücke (in Grenznähe). Ob ein landwirtschaftliches Grundstück vorliegt oder nicht ist nicht mit Sicherheit am Grundstück erkennbar. Auch müssen nicht große landwirtschaftliche Flächen zum Grundstück gehören. Allein entscheidend ist die Bezeichnung im Grundbuch, mit der ein Ausländer ohne Rechtskenntnisse nichts anfangen kann. Auf den Rat des Verkäufers oder des Maklers sollte man sich besser nicht verlassen, da diese nicht unbedingt die Interessen des deutschen Käufers im Auge haben. Die in Polen eingeschalteten Notare vor Ort kennen sich meist mit dem Erwerb durch Ausländer nicht aus.

Von daher kann beim Immobilienerwerb in Polen noch keine Entwarnung geben.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Polen, Stettin

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Unfall in Polen – Abwicklung

Unfall in Polen – Abwicklung

Ein Verkehrsunfall in Polen ist eine unangenehme Angelegenheit. Der deutsche Reisende in Polen kennt das polnische Recht nicht und kann sich meist nicht mit der Gegenseite und mit der Polizei vor Ort verständigen. Dies führt zu sehr nachteiligen Mißverständnissen für den deutschen Autofahrer.

Problematisch ist immer, wenn man auf Druck der Polizei – und dies ist nicht übertrieben – einen Bußgeldbescheid akzeptiert und die Geldbuße bezahlt. Dies wird in Polen als Schuldanerkenntnis gewertet.

Beim Unfall in Polen kann der deutsche Autofahrer im Normalfall auch in Deutschland klagen und den Unfall in Deutschland abwickeln. Es gibt die Möglichkeit direkt mit der polnischen Versicherung zu verhandeln oder über einen sog. Schadenregulierungsbeauftragten der deutschen Versicherung. Wenn es keine Einigung gibt, ist eine Klage in Deutschland möglich. Es gilt aber das polnische Recht!

Die Abwicklung sollte am aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt in Polen oder in Deutschland überlassen, der auf solche Fälle spezialisiert ist und der polnischen Sprache mächtig ist, da z.B. die Akte bei der Polizei eingesehen werden muss und zudem die rechtlichen Grundlagen ja auf Polnisch sind.

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Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Referendare in Polen müssen ihre Ausbildung selbst finanzieren!

Die Anwaltsdichte in Polen ist bei weiten nicht so hoch, wie in Deutschland. Allerdings ist es umso schwerer Anwalt in Polen zu werden. Zum einen ist der Zulassungstest sehr schwierig und zum anderen muss die Ausbildung selbst finanziert werden.

Das Referendariat für polnische Juristen dauert ungefähr 3 Jahre. Fast die gesamte Ausbildungszeit findet bei einen Rechtsanwalt in Polen statt. Der sog. Padron ist der Ausbilder des polnischen Juristen.

Wenn der Anwaltsanwärter in Polen Glück hat, dann bekommt er von seinen Padron eine Vergütung für die Arbeit. Im Raum Stettin wurde ungefähr PLN 1.000 pro Monat gezahlt.

Aufgrund der hohen Anwärterzahlen im Jahr 2009 (im Raum Stettin sonst unter 10 Anwärter nun 77) wird wahrscheinlich ein Großteil der Anwaltsanwärter in Polen gar keine Vergütung bekommen. In einige Gegenden in Polen (so z.B. in Posen) gibt es sogar schon einige Referendare, die ihren Ausbilder bezahlen!

Unabhängig von der Frage der Finanzierung beim Ausbilder wird die Organisation der Ausbildung der Anwälte in Polen von der Anwaltskammer übernommen. Diese veranstaltet die Arbeitsgemeinschaften. An die Anwaltskammer muss der Referendar im Jahr ungefähr PLN 4.000 (ungefähr € 1.000,00) zahlen.

Von daher ist die Ausbildung für den Anwaltsanwärter in Polen recht teuer, lohnt sich aber zurzeit dennoch, da die Anwälte in Polen gut verdienen (häufig mehr als in Deutschland).

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Einzelfirma in Polen gründen?

Einzelfirma in Polen gründen?

In Zeiten der Wirtschaftskrise stellen sich viele deutsche Unternehmer die Frage, ob man nicht mit einer Firma im Ausland, z.B. in Polen besser fährt als mit der Wirtschaftstätigkeit in Deutschland.

die Firma in Polen

Neben der GmbH in Polen ist die Einzelfirma/ Firma in Polen die beliebteste Gesellschaftsform. Die Firma in Polen ist nicht ohne Grund so beliebt. Es gibt eine menge Vorteile der firma jednoosobowa (Einzelfirma auf Polnisch).

Einzelfirma in Polen gründen – die Vorteile der polnischen Firma:

Hier die Vorteile der polnischen Firma:

  • geringe Gründungskosten
  • kurze Gründungsphase
  • rechtlich einfache Gründung
  • geringe Steuerbelastung (18 oder 19 % – Einkommenssteuer)
  • keine Gewerbesteuer in Polen

Nachteile der Einzelfirma in Polen?

Gibt es auch Nachteile bei der Gründung der Einzelfirma in Polen? Selbstverständlich, hier die Nachteile:

  • persönliche Haftung mit dem Privatvermögen (im Gegensatz zur GmbH)
  • Sprachbarriere in Polen aufgrund der polnischen Sprache (schwer zu lernen)
  • unterschiedliche Unternehmenskultur (wird häufig unterschätzt)
  • unbekannter Markt (wird häufig unterschätzt)

Kurz kann mal sagen, dass man in Polen auf den Markt eigentlich nur dann eine Chance hat, wenn man die Unternehmenstätigkeit sorgsam vorbereitet. Schnellschüsse gehen meist fehl. Wer in Deutschland nicht erfolgreich ist und nach Polen ausweichen will, schafft es ebenfalls nicht, da in Polen neben den Markt (der auch hart umkämpft ist) noch die andere Unternehmenskultur kommt. Der deutsche Unternehmer tritt in Polen häufig in diverse Fettnäpfchen.

Einige Informationen zum Thema “Polen” im weitesten Sinne finden Sie hier.

Anwalt Polen

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