Archiv für die Kategorie „Strafrecht Polen“

Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Führerschein in Polen – die Staatsanwaltschaft in Stettin schlägt zu!

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass in Stettin diverse Fahrschulen, die auf “deutsche Führerscheinbewerber” spezialisiert waren, Durchsuchungen der Stettiner Staatsanwaltschaft durchgeführt wurden und dabei diverse Unterlagen beschlagnahmt wurden.

Dies geschah vor langer Zeit und jetzt gibt es die ersten Ergebnisse dieser Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft in Stettin hat nun Anklage erhoben gegen die Personen, die damals mit den deutschen Fahrschülern “persönlich verbunden waren”.

Damals musste der deutsche Fahrschüler wenigstens 185 Tage in Polen gemeldet sein (richtig ist allerdings, dass es nicht nur auf die Meldung ankommt). Man meldete die Deutschen dann bei bestimmten Personen an, die dann auch bestätigten, dass diese mit dem deutschen eine “persönliche Beziehung” hatten. Diese Personen (Frauen) bekamen für ihr Tätigwerden Geld. Es wurde aber nicht nur 1 oder 2 Personen pro Frau angemeldet, sondern meist im Laufe der Zeit Personen im hohen zweistelligen Bereich.

Nun geht die Staatsanwaltschaft in Stettin gegen diese Personen vor und will nachweisen, dass diese Anmeldungen nur zum Schein erfolgt sind und weder eine persönliche Beziehung bestanden hat, noch die deutschen Fahrschüler dort tatsächlich dort gewohnt haben.

Wenn die Verfahren erfolgreich sind, könnte dies zur Folge haben, dass die Führerscheine der deutschen Fahrschüler später eingezogen werden, denn dann würde genau in diesen Fällen feststehen, dass die deutschen Fahrschüler sich eben nicht im Jahr der Ablegung der Prüfung 185 Tage in Polen aufgehalten hatten.

Rechtsanwalt in Polen (Stettin) – A. Martin

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Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Verkehrsunfall in Polen und Strafverfahren

Viele Deutsche wissen nicht, dass Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Polen, bei dem Personen verletzt wurden, ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, wenn sie den Unfall in Polen schuldhaft verursacht haben.

Ob ein Strafverfahren in Polen eingeleitet wird oder der Fall als Ordnungswidrigkeit bestraft wird, hängt davon ab, ob die Verletzungen der geschädigten Person länger als 7 Tage bestehen. Ist dies der Fall liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine fahrlässige Körperverletzung, die in Polen nicht mit Geldstrafe bestraft werden kann,sondern nur mit Freiheitsstrafe (im Normfall dann natürlich auf Bewährung).

Die Polizei in Polen (bzw. die Staatsanwaltschaft in Polen) ermittelt von Amts wegen die Dauer der Verletzungen des Geschädigten. Bei Unfällen unter Beteiligung von Ausländern (z.B. Deutschen) ist dies aber schwieriger für die polnischen Behörden. Häufig kommen diese ohne Mitwirkung des Beschuldigten oder des Geschädigten nicht an die Unterlagen. Dies kann ein Vorteil im Verfahren sein.

Wir beraten Sie bei Verkehrsunfällen in Polen.

Rechtsanwalt A. Martin – Kanzlei Stettin (Polen) -Löcknitz und Berlin

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