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Strafzettel/ Bußgelder in Polen

 

Viele Deutsche sind in Polen mit dem Auto unterwegs. In Polen existieren andere Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Strassen und Autobahnen. Dies ist vielen Deutschen zwar bewusst, die genauen Begrenzungen kennen sie aber nicht.

Was macht man da? Man orientiert sich an den Einheimischen.

Dies ist meist ein Fehler, da die Polen in ihrer Heimat wenigstens 20 bis 30 km/h über den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unterwegs sind. Böse Zungen behaupten, dass dann die Polizisten vor Ort gern einmal den ein oder anderen deutschen Verkehrsteilnehmer anhalten und eine Geldbuße - und zwar sofort - fordern. Den deutschen Autofahrern wird dann mit bestimmter Miene erzählt, dass sie -wenn sie nicht bezahlen - Punkte in Polen im Verkehrszentralregister erhalten und man sie zudem, wenn eben nicht gezahlt wird, mit auf Polizeirevier nehmen müsse. Stimmt dies?

Die erste Aussage ist falsch, die zweite leider nicht.

Es gibt in Polen kein Verkehrszentralregister für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland. Dort sind grundsätzlich nur Personen mit Wohnsitz und Kfz in Polen registriert. Auch gibt es keine Übertragung von Punkten von Polen nach Deutschland oder umgekehrt. Für die Polen ist es so, dass es im Verkehrszentralregister bis 21 Punkte geführt wird.

Die Sache mit dem Polizeirevier/ ggfs. sogar über Nacht ist leider keine Ente. Wenn man in Polen keinen festen Wohnsitz hat und nicht bereit ist den Strafzettel sofort zu bezahlen, wird man zur Identitätsfeststellung mit aufs Revier genommen. Dort kann man dann schon einmal für 24 Stunden festgehalten werden. Es bleibt faktisch nur das Bußgeld vor Ort zu bezahlen.

Für Ausländer gibt es einen speziellen Bußgeldbescheid, den man unterschreiben und bezahlen muss. Genau genommen unterschreibt man, dass man gegen die Geldbuße nicht vorgehen wird. Man hat aber trotzdem die Möglichkeit innerhalb von 7 Tagen gegen den Bescheid beim Amtsgericht zu klagen. Versäumt man den Frist unverschuldet besteht für 1 Woche die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Die Höhe der Geldbuße ist auf PLN 500,00 beschränkt.

 

 

 

 

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