Rechtsanwalt Polen, polnisches Recht

GmbH Gründung, Immobilie, Forderungseinzug

polnischer  Anwalt, anzlei, adwokat niemcy

Rechtsanwalt Polen

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 5/1

70-470 Szczecin

Rechtsanwalt A. Martin

Tel.: 0048 918858014 (PL)

 oder

Tel: 039754 52884 (DE)

E-mail: info@anwalt-martin.de

Kanzleien Deutschland

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Zweigstelle Berlin
 

Helene-Weigel-Platz 14
12681 Berlin
Tel.: 0049 30 74 92 3060
Fax: 0049 30 74 92 3818
e-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409
 

Kanzlei Polen

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Bookmark Buttons
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: BoniTrust Bookmark bei: Oneview Bookmark bei: Linkarena Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Seekxl Bookmark bei: Kledy.de Bookmark bei: Readster Bookmark bei: Publishr Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Power Oldie Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Favit Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Linksilo Bookmark bei: Folkd Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Facebook Bookmark bei: Reddit Bookmark bei: Jumptags Bookmark bei: Simpy Bookmark bei: StumbleUpon Bookmark bei: Slashdot Bookmark bei: Propeller Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Yahoo Bookmark bei: Spurl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blinklist Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Diigo Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Newsvine Bookmark bei: Blinkbits Bookmark bei: Ma.Gnolia Bookmark bei: Smarking Bookmark bei: Netvouz Information

 

Die Einzelfirma in Polen

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich mit der Gründung einer Einzelfirma in Polen durch Ausländer. Die hier dargestellten Informationen sind nicht abschließend, sollen aber einen ersten Einblick über die rechtlich komplizierten Probleme der Einzelfirma-Gründung in Polen geben. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der nachfolgenden Informationen (Einzelfirmagründung in Polen) übernommen.

Rechtsanwalt Berlin

I. gesetzliche Grundlagen für die Gründung einer Einzelfirma in Polen

Neben der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Polen, einer polnischen Zweitniederlassung oder Vertretung in Polen besteht auch die Möglichkeit für ausländische, insbesondere deutsche Unternehmen, sich als Einzelunternehmer in Polen zu betätigen.

 

Grundsätzlich kann man festhalten, dass für deutsche Unternehmer in Polen, die eine Einzelfirma gründen möchten, mittlerweile keinerlei besondere Erschwernisse mehr vorliegen. Vor der Entscheidung in Polen eine Einzelfirma zu gründen, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass- genau wie in Deutschland- eine Haftung des Unternehmers mit seinem- auch privaten- Vermögen gegenüber Geschäftspartnern beim Betrieb einer Einzelfirma in Polen vorliegt. Im Gegensatz zu einer polnischen GmbH oder Aktiengesellschaft, ist die Haftung nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

 

Ein häufiger Irrtum deutscher Unternehmer ist, dass durch Gründung einer polnischen  Einzelfirma bestimmte Vorschriften über die Freizügigkeit von polnischen Arbeitnehmern umgangen werden könne. Dies ist nicht richtig. Auch bei einer polnischen Einzelfirma gelten für die entsprechenden polnischen Angestellten die Regelungen des so genannten 2+ 3+ 2 Vertrages. Das heißt, dass polnische Arbeitnehmer auch bei einer von Deutschen in Polen gegründeten Einzelfirma nicht ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten dürfen.

 

Die Gründung einer Einzelfirma in Polen verläuft ähnlich, wie die Gründung einer Einzelfirma in Deutschland. Beginnen sollte der deutsche Unternehmer mit einer Analyse des polnischen Marktes. Wer von vornherein mit der Einstellung nach Polen geht, dass der polnische Markt genauso funktioniert, wie der deutsche Markt und dass, wenn man es in Deutschland nicht geschafft hat, aber auf jeden Fall in Polen schaffen könne, wird in Polen im Regelfall scheitern. Der polnische Wirtschaftsmarkt weist doch einige Unterschiede auf. Die polnische Unternehmungskultur ist anders als die deutsche. Man sollte sich diesbezüglich vorher informieren bzw. sachkundigen Rat einholen. Nach der Analyse des Marktes und den örtlichen Gegebenheiten, beginnt die Gründung der Einzelfirma zunächst damit, dass man sich entsprechende Geschäftsräume sucht. Sofern beabsichtigt ist, ein Grundstück zu erwerben, so ist zu beachten, dass der Grundstückserwerb in Polen grundsätzlich in vielen Fällen eine Genehmigung für Ausländer voraussetzt. Diese sollte aber- sofern das Grundstück für die Wirtschaftstätigkeit benötigt wird- im Normalfall erteilt werden. Der Einzelunternehmer muss seine Wirtschaftstätigkeit unter Angabe seines Geschäftssitzes im so genannten Wirtschaftstätigkeitsregister in Polen anmelden. Das Register wird bei der für den Unternehmer zuständigen Gemeinde geführt. Weiter muss der Einzelunternehmer eine so genannte statistische Identifikationsnummer (REGON) beantragen. Diese Nummer wird durch das Statistische Amt erteilt. Weiter ist die Eröffnung eines Geschäftskontos in Polen unumgänglich. Im Normalfall wird das Konto eröffnet, wenn der deutsche Unternehmer in Polen die so genannte REGON vorlegen kann. Bezüglich der Steuernummer (NIP) ist auszuführen, dass viele Banken auch schon vor Erteilung der NIP mit der Kontoeröffnung einverstanden sind. Nach der Kontoeröffnung wird im Normalfall die so genannte Steuernummer beim zuständigen Finanzamt eingeholt. Dies sollte am besten ein Steuerbüro veranlassen.

 

Bestimmte Regelungen, die mit der Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit in Polen verbunden sind, sind auch für den ausländischen Unternehmer zu beachten. Der Name der Einzelfirma einer natürlichen Person ist hier Vor- und Zuname. Diese Regelung ist ähnlich wie in Deutschland. Zahlungen, die in einer bestimmten Höhe erfolgen, müssen über ein Bankkonto geleistet werden.

 

Im Normalfall kann eine Einzelfirma in Polen in kurzer Zeit gegründet werden.

Bei der Suche nach Wohnraum bzw. bei der Gründung und Registrierung der Firma sowie Anmeldung beim Finanzamt unterstützen wir Sie gern!

Rechtsanwalt Martin berät Sie nicht nur in Polen, sondern auch in der Kanzlei in Berlin.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin                        Wypadek w Niemczech

 

Adwokat Niemcy
[Home] [News] [Rechtsgebiete] [Arbeitsrecht] [Wirtschaftsrecht] [Verkehrsrecht] [Steuerrecht] [Grundstücksrecht] [Zivilrecht] [Forderungseinzug] [Zwangsvollstreckung] [Erbrecht] [polnisches Strafrecht] [Gerichtskosten] [Anwaltsgebuehren in Polen] [Leistungen] [Besonderheiten] [Info Polen] [Muster] [Kanzlei Berlin] [Adwokat Niemcy] [freie Stellen] [Kontakt] [Impressum]