Forderungseinzug in Polen
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Zu beachten ist, dass in Polen die Anwaltskosten in Polen im außergerichtlichem Bereich - auch, wenn sich die Gegenseite vor Beauftragung des Rechtsanwalts in Polen im Verzug befunden hat - nicht als Schaden erstattungsfähig sind. Dies heißt, dass der deutsche Mandant beim Inkasso in Polen in jedem Fall seine Anwaltskosten in Polen selbst tragen muss ohne eine Chance darauf zu haben, dass die Gegenseite diese erstatten muss.
Für deutsche Mandanten ist es ein merkwürdiges Ergebnis, wenn die Gegenseite bei der Durchsetzung der Forderung in Polen trotz Zahlungsverzuges nicht die Rechtsanwaltsgebühren des Gläubigers erstatten muss.. Sie wissen häufig nicht, dass dies so ist und die polnischen Anwälte weisen darauf auch meist nicht hin, da dies in Polen selbstverständlich ist und keiner weiteren Ausführungen bedarf.
Polnische Anwälte vereinbaren in Polen häufig ein Pauschalhonorar für den außergerichtlichen Bereich, meist auch für den gerichtlichen Bereich. Diese Honorare haben nichts mit dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu tun und liegen gerade bei geringen Forderungen über den deutschen Gebührensätzen. Es sicher kein Geheimnis, dass gerade der polnische Anwalt, der nicht so viel mit deutsch-polnischen Fällen zu tun hat, dem deutschen Mandant etwas mehr in Rechnung stellen wird als den polnischen, da er einfach davon ausgeht, dass die Vermögens- und Einkommensverhältnisse in Deutschland viel besser als in Polen sind.
Gehen Sie nicht davon aus, dass man in Polen bei der Durchsetzung einer Forderung ein Schnäppchen machen kann. Die Rechtsanwälte in Polen jedenfalls sind nicht unbedingt billiger als in Deutschland. Gerade in Ballungszentren, wie Warschau oder Posen, sind teilweise mit höheren Gebührensätzen als in Deutschland zu rechnen. Fälle, in Deutschland der Rechtsanwalt annimmt und nach dem RVG abrechnet, bei denen es um geringe Streitwerte, wie z.B. unter ¤ 2.000,00 bis 3.000,00 geht, wird in Polen kein Anwalt so billig, wie in Deutschland abrechen, da sich dies wirtschaftlich nicht lohnt. Der Rechtsanwalt in Polen nimmt hier so viel, dass es sich für ihn lohnt ohne sich um irgendwelche Gebührenordnungen zu kümmern.
Dies ist eine Besonderheit beim Inkasso in Polen, die viele deutsche Mandanten nicht kennen, aber wissen sollten.
Bei Wirtschaftssachen sind die Gebührensätze ähnlich. Hier wird in Polen von den Kanzleien auch sehr häufig ein Stundensatz vereinbart. Dieser Stundensatz liegt in Großstädten wenigstens bei ¤ 150,00 netto (Stettin) und in Warschau mit Sicherheit weit darüber.
Allein dies ist schon ein Grund dafür eine deutsch-polnische Anwaltskanzlei zu beauftragen, da die dort tätigen deutschen Rechtsanwälte auf Unterschiede zum Forderungseinzug in Deutschland hinweisen können. Wir rechnen zum Teil nach dem RVG ab oder vereinbaren Pauschalhonorare. Eine Vereinbarung nach Stundensätzen ist auch möglich, wobei der Satz nicht unter ¤ 150,00 liegt.
Eine weitere Besonderheit beim Forderungseinzug in Polen ist der Vorschuss. Kein Anwalt in Polen wird ein Fall von einen neuen Mandanten - egal, ob Deutscher oder Polen - übernehmen, ohne einen Vorschuss zu verlangen. Der Grund dafür ist die schlechte Zahlungsmoral in Polen. Vorschussforderungen sind in Polen normal, nicht nur bei den Anwälten. Die polnischen Mandanten wissen Bescheid und kommen schon bei der Beratung mit dem Geld in die Kanzlei (z.B. für die Beratung). Es ist üblich das z.B. für die anwaltliche Beratung das Geld direkt im Anschluss an die Beratung gezahlt wird. Würde sich der polnische Anwalt auf eine Überweisung im Anschluss einlassen, dann würde er wahrscheinlich in vielen Fällen vergeblich auf sein Geld warten. Dies sollte man auf jeden Fall vor der Beratung klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Auch wenn die Anwaltskosten in Polen im außergerichtlichen Bereich nicht erstattungsfähig sind, heißt dies nicht, dass in Polen gar kein Verzugsschaden erstattet wird. Zinsen werden in Polen schon erstattet.
Allerdings verweisen die gesetzlichen Vorschriften in Polen nicht auf die Zinsen der europäischen Zentralbank, wie bei den meisten Euro-Ländern. In Polen wird der aktuelle Zinssatz für Verzugszinsen vom Ministerium per Verordnung in bestimmten Intervallen herausgegeben. Derzeit beträgt der Zinssatz bei Verzug in Polen 11,5 % pro Jahr.
In Polen können Forderungen - genau, wie in Deutschland - auch gerichtlich beigetrieben werden. Von der unterscheidet sich der Forderungseinzug in Polen nicht grundsätzlich vom deutschen Inkasso. Es gibt hier aber eine Reihe von Besonderheiten.
Im gerichtlichem Bereich sind die Anwaltskosten (Mindestgebühren) erstattungsfähig. Die Rechtsanwälte in Polen können bei den Gebühren im gerichtlichen Bereich - nach ihrem Ermessen - Gebühren zwischen dem Faktor 1 und 6 wählen. Schwierige Sachen in Polen rechen die polnischen Anwälte von daher mit dem Faktor 6 ab oder vereinbaren ein festes Honorar. Wenn man nun die Prozess in Polen gewinnt, dann ist die Gegenseite grundsätzlich verpflichtet die Prozesskosten zu tragen. Zu den Prozesskosten gehören auch die eigenen Anwaltskosten - wie in Deutschland. Die Gerichte in Polen entscheiden dann, wie hoch die Anwaltskosten festzusetzen sind. Dabei gehen die polnischen Gerichte immer nur von den Mindestgebühren aus (Faktor 1). Dies hat zur Konsequenz, dass die Gerichte immer nur einen Teil der Anwaltskosten auf die Gegenseite umlegen. Die Gerichte gehen einfach von den Mindestgebühren der polnischen Gebührenordnung aus und halten fast jede Angelegenheit für einfach, was eigentlich völlig widersprüchlich ist.
Konsequenz: Ein Teil der Anwaltskosten muss der deutsche Mandant häufig vor dem polnischen Gericht selbst tragen, selbst wenn er komplett gewinnt.
In Polen gibt es auch, wie in Deutschland ein Mahnverfahren. In Polen heißt dieses Verfahren aber Zahlungsbefehlsverfahren und nicht Mahnverfahren. Vom Ergebnis ist das Verfahren aber ähnlich aufgebaut und dient dazu schnell und billig Forderungen durchzusetzen. Die Zahlungsbefehle werden in Polen relativ schnell zugestellt. Das Verfahren wird nicht - wie in Deutschland - elektronisch beantragt, vielleicht geht es deshalb schneller.
Der Zivilprozess in Polen ist - vor allem in Wirtschaftssachen - recht kompliziert. Formale Fehler können in Polen - noch eher als in Deutschland - dazu führen, dass eine Klage schon bei Einreichung vom Gericht zurückgewiesen wird. Die Prozesskosten sind in Polen ungefähr mit denen in Deutschland vergleichbar.
Die Zwangsvollstreckung in Polen läuft etwas anders ab als die Vollstreckung in Deutschland.
Aus einen polnischen Titel (Urteil) kann man in Polen unproblematisch die Zwangsvollstreckung in Polen betreiben. Wichtig ist hier, dass das Zwangsvollstreckungswesen privatisiert ist (außer bei staatlichen Forderungen).
Für deutsche Titel muss man in Polen vor der Zwangsvollstreckung zunächst eine Vollstreckungsklausel beantragen. Danach kann auch aus einem deutschen Urteil in Polen die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Eine Ausnahme gilt, wenn man ein EU-Titel hat.
Weitere Informationen zur Vollstreckung in Polen erhalten Sie auch auf der Seite Zwangsvollstreckung in Polen.
Anwalt Polen - RA A. Martin
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