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die polnisches Kfz-Versicherung

Wer einen Unfall in Polen hatte, stellt sich irgendwann einmal die Frage, wer ist eigentlich die Gegenseite. Der polnische Unfallgegner hat zunächst mit der Regulierung des Verkehrsunfalls nicht zu tun. Für ihn handelt die polnische Kfz-Versicherung oder besser die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Polen kürzen diese Versicherung mit OC ab (ausgesprochen O-Ze).

Nun kann man anführen, dass ja die Regulierung mittlerweile über einen Regulierungsbeauftratgen der polnischen Versicherung in Deutschland erfolgen kann.

Dies ist richtig, aber was glauben Sie wer die Entscheidung drüber trifft, in welcher Höhe reguliert wird?

Die polnischen OC. Darauf verweisen die deutschen Regulierungsbeauftragten auch häufig, wobei auch klar ist, dass diese der polnischen Versicherung - die sich immer noch nicht so richtig mit der Regulierungspraxis in Deutschland auskennen - entsprechende Hinweise und Ratschläge geben.

Wer schon einmal die Regulierung in Polen durch hatte, weiß wovon ich rede. Die polnischen Versicherungen sind nicht gerade für schnelle Regulierung bekannt. Hinzu kommt, dass man immer mal wieder willkürlich kürzt und darauf hofft, dass sich der deutsche Unfallgegner damit zu frieden gibt und nicht klagt. Es erfolgt hier keine Benachteiligung der deutschen Unfallgegner, sondern man reguliert halt so, wie in Polen schon seit Jahren. Was die polnischen Versicherer aber nicht beachten ist, dass die Bereitschaft sich dagegen zu wehren, weitaus größer in Deutschland ist als in Polen.

Dies ist - meiner Ansicht nach - nicht mentalitätsbedingt (die Polen streiten sich auch mal ganz gerne), sondern liegt hauptsächlich daran, dass es in Polen kaum Rechtsschutzversicherungen gibt, während viele Deutsche rechtsschutzversichert sind. Da ist die Bereitschaft zu klagen größer.

Welche Kürzungen kommen häufig vor?

  • Kürzungen/Streichungen im Gutachten
  • Nutzungsausfall
  • Wiederbeschaffungswert
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung

Wie bereits ausgeführt, ist die Erstattung von Nutzungsausfall in Polen immer problematisch und wird fast nie vorgenommen, was der Rechtsprechung entspricht. Ansonsten sollte man die Streichungen aber nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die Wertminderung ist auch in Polen anerkannt.

Der deutsche Unfallbeteiligte darf - meiner Ansicht nach - sein Kfz in Deutschland reparieren lassen und auch dort verkaufen (evt. Ausnahme, wenn das Kfz noch in Polen ist und dies vor Ort wirtschaftlicher wäre).

Wichtig ist, dass man immer ein deutsches Gutachten einholen sollte. Meiner Ansicht nach muss man sich nicht auf eine polnisches Gutachten mit den entsprechenden Stundensätzen der Werkstätten einlassen.

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen in Polen sollten Sie einen deutschen Anwalt beauftragen, der die entsprechenden Entscheidungen der polnischen Gerichte in Verkehrsunfallsachen kennt, da selbst, wenn man in Deutschland klagt, ja polnisches Recht Anwendung findet.

Wir haben Erfahrungen im Umgang mit polnischen Versicherern und vor allem mit Klageverfahren in Deutschland bei Unfällen in Polen.

RA A. Martin

 

 

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