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der polnischen Jurist (Prawnik)

Wenn die Magisterprüfung bestanden ist, hat der polnische Jurastudent sein Studium mit Erfolg abgeschlossen. Wie bereits ausgeführt wurde, ist ein 1. Staatsexamen - wie in Deutschland - in Polen als Abschluss der universitären, juristischen Ausbildung nicht vorgesehen. Nach der n Magisterprüfung darf sich der polnischen Jurastudent „Prawnik“ (polnischer Jurist) nennen.

Wie bei deutschen Jura-Absolventen bedarf der polnische Jurist eines Referendariats, um als Richter, Staatsanwalt, Notar, polnischer Anwalt oder polnischer Rechtsberater tätig werden zu können. Genau wie in Deutschland dient die universitäre Ausbildung vor allem der Vermittlung von theoretischem Wissen, während der Praxisbezug - vor allem der Prozessrecht - im Referendariat (Aplikacia) vermittelt wird.

Ein Anspruch auf einen Referendariatsplatz besteht allerdings nicht. Auch die Ausbildung zum “Universaljuristen” - wie in Deutschland - ist in Polen nicht vorgesehen. Vielmehr muss sich der polnische Jurist bereits auf eines der oben genannten Berufsbilder festlegen.

 Dann muss er die jeweilige Aufnahmeprüfung für den Referendarplatz bestehen. Begründet wird letzteres mit der nicht einheitlichen universitären Ausbildung. Am Ende der jeweiligen Weiterbildung steht eine Abschlussprüfung. Dazu finden Sie mehr Informationen beim jeweiligen juristischen Beruf.

Der polnischen Jurist hat die Möglichkeit zu geringerem Lohn als „Prawnik“ direkt bei einer Kanzlei oder als Unternehmensberater (konsultant prawny oder doradca prawny) zu arbeiten. Im Jahr 2003 gab es etwa 25.000 dieser Berater in Polen. Ihre Aufgaben beschränken sich lediglich auf außergerichtliche Gebiete.

Zudem werden polnische Juraabsolventen bei Bestehen einer Aufnahmeprüfung auch ohne Applikation in der öffentlichen Verwaltung eingestellt.

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