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Vorsicht bei der Umschreibung des polnischen Führerscheines in Deutschland

Warum?

In den meisten Fällen läuft die Umschreibung eines polnischen Führerscheines in Deutschland wie folgt ab:

  1. Der deutsche Inhaber des polnischen Führerscheines stellt einen Antrag auf Umschreibung bei der deutschen Behörde
  2. das deutsche Ordnungsamt schreibt dann in vielen Fällen die polnische Führerscheinbehörde an mit der Bitte um Mitteilung, ob der polnische Führerschein noch gültig ist und rechtmäßig erworben wurde
  3. die polnische Behörde (vor allem im Raum Stettin) nimmt das Schreiben zum Anlass zu prüfen, ob der deutsche Führerscheininhaber in Polen noch gemeldet ist
  4. dies ist in 99 % der Fällen nicht der Fall
  5. die polnische Führerscheinbehörde sendet an die letzte Meldeadresse (in Polen!) des deutschen Inhabers des polnischen Führerscheines einen Verwaltungsbescheid, wonach die polnische Fahrerlaubnis für ungültig erklärt wird und die Herausgabe des Führerscheines angeordnet wird
  6. der deutsche Inhaber der Fahrerlaubnis bekommt das Schreiben - auf Umwegen - recht spät; postet sein Leid in diversen Führerscheinforen im Internet und bekommt allseits Zustimmung und eine Menge Hinweise, meist von Leuten die weder Juristen sind, geschweige denn Polnisch verstehen (“dies alles sei ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht; man müsse sich in Strasburg beschweren etc:”)
  7. darüber wird die Rechtsmittelfrist vergessen; der polnische Bescheid wird rechtskräftig
  8. die deutsche Behörde schreibt natürlich den Führerschein nicht um; wenn sie diesen in die “Finger” bekommt, wird dieser direkt nach Polen geschickt
  9. der deutsche Inhaber des Führerscheines geht nun endlich zum deutschen Rechtsanwalt, welcher versucht einen polnischen Kollegen zu finden, der den Fall übernimmt, was schwierig ist
  10. alle Fristen sind verstrichen ............. ggfs. gibt es nur noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung

Baugrundgutachten

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