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Grundstücksrecht in Polen

Die  Ausführungen auf den folgenden Seiten beschäftigen sich mit den Voraussetzungen für den Erwerb einer Immobilie in Polen bzw. den Nutzungsmöglichkeiten von Immobilien. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen.

Wir unterstützen deutsche Mandanten beim Erwerb von Grundstücken in Polen. Auch bei der Vertragsgestaltung von polnische Grundstücksverträgen und der Eintragung von Sicherheiten (Hypotheken) auf polnischen Immobilien

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Immobilienerwerb in Polen

Nutzung von Immobilen in Polen

Immobilienerwerb in Polen  -    Umgehung beim Immobilienkauf in Polen   - genehmigungsfreier Grundstückserwerb in Polen     polnisches Grundstücksrecht

Immobilienerwerb in Polen

Der Grundstückswerb in Polen ist ein Dauerbrenner. Es sind noch immer nicht alle Hürden abgeschafft, die es Deutschen in Polen erschweren Grundstücke zu erwerben. Wer vor Jahren darauf vertraut hat, dass ein polnischer Makler oder sein polnischer Geschäftspartner die Rechtslage richtig eingeschätzt hatte, der hat heute häufig Probleme. Zu oft wurden Immobilien in Polen über Strohmänner gekauft und von deutschen Geschäftsleuten finanziert. Heute verkaufen diese Strohmänner die Grundstücke nicht, wie ehemals besprochen.

Umgehungsgeschäfte beim Immobilienkauf in Polen

Auch wurde damals auf gut Glück - zur Umgehung der Genehmigung für den Erwerb eines Zweithauses in Polen - angegeben, dass der Wohnsitz nach Polen verlagert werden soll. Wer dies nicht gemacht hat, der hat faktisch einen nichtigen Grundstückskaufvertrag abgeschlossen und bekommt unerfreuliche Post vom Ministerium des Innern aus Polen. All diese Fehler hätten vermieden werden können, wenn die deutschen Erwerbe lieben den Rat eines Anwalt eingeholt hätten.

Genehmigungsfreier Erwerb beim Grundstückskauf in Polen?

Obwohl die Genehmigung für den Erwerb eines Zweithauses in Polen durch Deutsche jetzt nicht mehr erforderlich ist, gibt es immer noch genehmigungspflichtige Grundstückserwerbsgeschäfte für Ausländer in Polen. Zu denken ist dabei an dem Immobilienerwerb von landwirtschaftlichen oder Grenzgrundstücken. Man sollte sich dabei nicht auf die Angaben des Maklers verlassen. Auch die bloße Besichtigung sagt nicht darüber, ob ein Grundstück ein landwirtschaftliches Grundstück ist oder nicht. Allein der Eintrag ins Grundbuch lässt einen sicheren Schluss hierauf zu.

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