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Polnisches Steuerrecht

von Anwalt A. Martin - Rechtsanwalt Berlin

Ebenso wie in Deutschland, erfolgt in Polen eine Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen. Nachfolgend soll grundsätzlich auf folgende Steuern eingegangen werden:

 

  • Einkommenssteuer für natürliche Personen
  • Einkommenssteuer für juristische Personen
  • Umsatzsteuer
  • Rechtsgeschäftssteuer

 

1. Einkommenssteuer für natürliche Personen

Im Gegensatz zu Deutschland existiert in Polen keine Gewerbesteuer. Diese wurde bereits im Jahr 1939 abgeschafft.

 

Auch eine Kirchensteuer gibt es in Polen nicht.

 

Geregelt ist die Einkommenssteuer im Einkommenssteuergesetz Polen. Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Polen, ist der Wohnsitz. Es gibt in Polen gemäß Artikel 10 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes PL 9 verschiedene Einkommensarten. Dazu gehören die Einkünfte aus

 

  • nichtselbstständiger Tätigkeit
  • selbstständiger Tätigkeit
  • Wirtschaftsbetätigung
  • Spezialbereiche landwirtschaftlicher Produktion
  • Immobilienüberlassung
  • Vermietung
  • Kapitalvermögen und Vermögensrechte
  • Veräußerungsgeschäfte
  • Sonstige Quellen.

Die Besteuerung der natürlichen Personen in Polen erfolgt im Normalfall nach der Feststellung des Einkommens in Form eines Stufentarifes.

 

Für das Jahr 2008

 

  • sind bei der Bemessungsgrundlage von 0,00 pol. Zloty bis 3.088,68 pol. Zloty keine Einkommenssteuer zu zahlen. Der Steuersatz liegt bei 0.
  • für den Bereich von 3.088,68 pol. Zloty bis 44.490,00 pol. Zloty sind 19 % an Steuersatz zu zahlen
  • für den Bereich von 44.490,00 pol. Zloty bis 85.528,00 pol. Zloty fallen 30 % Steuersatz an
  • über 85.528,00 pol. Zloty sind 40 % an Steuersatz zu zahlen

Für das Jahr 2009:

bis rund  85.000,00 PLN beträgt die Besteuerung des Gewinns 18 %

darüber wird der Überschuss mit 32 % besteuert.

 

2. Einkommenssteuer für juristische Personen

Die Einkommenssteuer für juristische Personen ist im polnischen Körperschaftssteuergesetz geregelt, obwohl man in Polen diese Steuer nicht als Körperschaftssteuer bezeichnet. Durchgesetzt hat sich die Kurzbezeichnung CIT (englisch Company Income Tax). Das Gesetz unterscheidet hier zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. Der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen alle Rechtsobjekte (juristische Personen), die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in Polen haben. Die beschränkt Steuerpflichtigen sind Steuersubjekte, die in Polen weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben und in Polen Einkünfte erwirtschaften. Nach Artikel 19 Abs. 1 des Körperschaftssteuergesetzes PL unterliegt das zu versteuernde Einkommen unabhängig von seiner Verwendung, der Besteuerung mit einem Körperschaftssteuersatz von 19 %.

 

 

 

 

3. Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer. Geregelt ist die Umsatzsteuer im polnischen Umsatzsteuergesetz, welches mit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union in Kraft getreten ist.

 

Die Gegenstände der Besteuerung nach dem polnischen Umsatzsteuergesetz PL (Artikel 5) sind:

 

  • die entgeltliche Warenlieferung und die entgeltliche Ausführung von Dienstleistungen im Inland,
  • die Ausfuhr von Waren,
  • die Einfuhr von Waren,
  • der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren im Inland gegen Entgelt,
  • die innergemeinschaftliche Lieferung von Waren.

Das polnische Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Befreiungen von der Umsatzsteuer vor (0 %, so genannter Nullsatz). Hierzu gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften. Von der Umsatzsteuer befreit sind z. B. bestimmte Branchen, wie die staatliche Post, Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens und gewisse kulturelle Dienstleistungen. Darüber hinaus gibt es diverse Steuerbefreiungstatbestände.

 

Der normale Umsatzsteuersatz in Polen beträgt 22 %. Daneben gibt es für bestimmte Lieferungen und Leistungen ermäßigte Steuersätze in Höhe von 3% bzw. 7%. Mit 3% Umsatzsteuer werden u. a. bestimmte landwirtschaftliche Produkte und auch Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft besteuert. Mit dem Steuersatz von 7% Umsatzsteuer werden z. B. im Bereich von Gesundheitsgütern, Baustoffen, Jagd- und Fischereigütern und Dienstleistungen in obigen Bereichen Besteuerungen vorgenommen.

 

 

4. Rechtsgeschäftssteuer

Die Rechtsgeschäftssteuer ist ebenso wie die Umsatzsteuer eine Verkehrssteuer. Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine typische polnische Steuer. Geregelt ist diese im polnischen Rechtsgeschäftssteuergesetz. Die Rechtsgeschäftssteuer wurde im Jahr 2001 in Polen eingeführt.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Rechtsgeschäftssteuer auf Verträge Anwendung findet, die eine Vermögensverlagerung als Vertragsgegenstand haben, sofern das Umsatzsteuergesetz nicht greift.

 

Die Rechtsgeschäftssteuer findet nur auf bestimmten Verträgen Anwendung. Zu diesen Verträgen gehören:

 

  • Kauf- und Tauschverträge von Gegenständen und Vermögensrechten
  • Darlehensverträge,
  • Gesellschaftsverträge,
  • Hypothekenbestellung,
  • Bestellung entgeltlichen Nießbrauchs,
  • Schenkungsverträge.

Die Rechtsgeschäftssteuer ist eine Pauschalsteuer, die entweder prozentual erhoben wird (im Normal 1% bis 2%) oder in bestimmten Fällen auch als feste Summe abgezogen wird.

 

Wichtig ist z. B., dass bei Verkäufen von Immobilien der Steuersatz 2% beträgt. Zu beachten ist dabei, dass es auf den Marktwert der Immobilie ankommt und nicht auf den Verkaufspreis.

 

Die obigen Ausführungen stellen einen Überblick bezüglich der wichtigsten Steuern in der Republik Polen dar. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit nicht übernommen wird.

 

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

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