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Der Begriff polnisches Wirtschaftsrecht ist sehr umfassend. Darunter fällt vor allem das polnische Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung in Polen, Gründung einer polnischen GmbH, Gestaltung von polnischen Gesellschaftsverträgen, z.B. bei der GmbH-Gründung in Polen), das polnische Wirtschaftsvertragsrecht (Gestaltung von Wirtschaftsverträgen), das polnische Kartellrecht (Regeln über den Zusammenschluss von polnischen marktbeherrschenden Unternehmen), das polnische Wettbewerbsrecht (Recht der Werbung für Unternehmen in Polen, Auftreten im Wirtschaftsverkehr in Polen), das polnische Handelsrecht (Warenverkehr in Polen, Bestimmungen für Kaufleute in Polen) und das polnische Transportrecht (Güterverkehr in Polen und in der EU).
Das Handelsrecht in Polen ist kein “eigenständiges Recht”, sondern ein Teil des Zivilrechts. In Polen gilt der Grundsatz der Einheit des Zivilrechts. Das polnische Handelsrecht ist größtenteils im polnischen Zivilgesetzbuch (KC) geregelt. Dies gilt vor allen in Bezug auf Regelungen von polnischen Handelsverträgen.
- das polnische Zivilgesetzbuch (abgekürzt mit KC)
- das polnische Gesetz über die Freiheit der Wirtschaftstätigkeit
- das Gesetz über die Handelsgesellschaften
- das Gesetz über das Landesgerichtsregister
- das polnische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzgesetz
- das polnische Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
- das Gesetz über die Sonderwirtschaftszonen
- das polnische Rechnungslegungsgesetz
- das polnische Konkurs- und Sanierungsrecht
- das Gesetz über die Einkommenssteuer von natürlichen Personen
- das Gesetz über die Einkommenssteuer von juristischen Personen
- das polnische Gesetz über die Mehrwertsteuer (VAT)
Ein Großteil dieser Gesetze ist nicht auf Deutsch erhältlich. Ein Teil der Wirtschaftsgesetze ist aber auf Deutsch vom Beck-Verlag veröffentlicht worden (“polnische Wirtschaftsgesetze”).
Grundsätzlich sollen hier vor allem zum polnischen Gesellschaftsrecht Ausführungen erfolgen.
Vorrangig geht es dabei um die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Wirtschaftstätigkeit in Polen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Ausführungen zur Gründung einer GmbH in Polen durch Ausländer. Des Weiteren werden aber auch die Voraussetzungen für die Gründung einer Zweigniederlassung und Vertretung in Polen dargestellt.
Genau, wie in Deutschland, gibt es in Polen verschiedene Rechtsformen, die in der Regel der deutsche Geschäftspartner nicht kennt.
die wichtigsten polnische Unternehmensformen sind u.a.:
- die polnische Einzelfiirma in Polen
- BGB-Gesellschaft (GbR) in Polen
- die offene Handelsgesellschaft in Polen
- die polnische Partnergesellschaft
- die polnische Kommanditgesellschaft
- die KG auf Aktien in Polen
- die polnische GmbH
- die polnische Aktiengesellschaft
- Europäische Wirtschafts- und Interessenvereinigung
Die entsprechenden polnischen Abkürzungen und mehr Informationen finden Sie auf der Unterseite “polnische Rechtsformen”.
Es ist wichtig, zu wissen, welche Rechtsform das polnische Unternehmen hat, mit dem man als deutscher Geschäftsmann zusammen arbeiten möchte. Es ist schon ein Unterschied, ob die Gegenseite eine polnische GmbH mit einem Stammkapital von PLN 5.000,00 (¤ 1.250,00) ist oder eine polnische Einzelfirma mit entsprechender unbeschränkter Haftung.
Die GmbH in Polen sollten Sie am besten über einen Rechtsanwalt gründen. Nur dieser kann die damit einhergehende Beratung leisten!
Ebenso wichtig für deutsche Geschäftsleute ist die Vertragsgestaltung in Polen. Wer in Polen wirtschaftlich Erfolg haben will, muss sich zuvor vertraglich bei Geschäften absichern. Es sind schon viele deutsche Geschäftsleute in Polen gescheitert. Die unterschiedliche “Geschäftsmentalität” wird häufig unterschätzt.
Das polnische Wirtschaftsrecht ist - genau wie das deutsche Wirtschaftsrecht - sehr vielfältig, so dass hier nur ein kleiner Teil des Wirtschaftsrechts in Polen dargestellt werden kann.
Häufig werden GmbH-Gründungen in Polen über Firmen angeboten, in denen meist noch nicht einmal Rechtsanwälte tätig sind (in Polen gibt es kein Rechtsberatungsgesetz, wie in Deutschland, so das auch juristische Laien eine Rechtsberatung anbieten können). Hier sollte der Unternehmer, der - bei der GmbH Gründung in Polen - auf Qualität und Beratung in seiner Muttersprache wert legt, vorsichtig sein. Gerade sofern sich später Probleme ergeben, wie z.B. bei der Einholung von Genehmigungen oder Beschränkungen bestehen, kann man nur mit großem Aufwand die Fehler bei der Gründung der GmbH in Polen (Satzung) wieder berichtigen.
Anwalt Polen - Rechtsanwaltskanzlei A. Martin
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