Rechtsanwalt Polen, polnisches Recht

GmbH Gründung, Immobilie, Forderungseinzug

polnischer  Anwalt, anzlei, adwokat niemcy

Rechtsanwalt Polen

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 5/1

70-470 Szczecin

Rechtsanwalt A. Martin

Tel.: 0048 918858014 (PL)

 oder

Tel: 039754 52884 (DE)

E-mail: info@anwalt-martin.de

Kanzleien Deutschland

Kanzlei Löcknitz

Chausseestr. 79
D-17321 Löcknitz

Tel. 0049 39754 52884
Fax. 0049 39754 52885   

e-mail: info@anwalt-martin.de
 

Zweigstelle Berlin
 

Helene-Weigel-Platz 14
12681 Berlin
Tel.: 0049 30 74 92 3060
Fax: 0049 30 74 92 3818
e-mail: info@anwalt-martin.de

Steuernummer: 074/247/02409
 

Kanzlei Polen

Kanzlei Stettin

al. Wojska Polskiego 31/3
PL-70-470 Szczecin

Tel. 0048 91 885 80 14 oder         .0048918142500

Fax.004891 814 25 04  
E-mail: polska@anwalt-martin.de

Verkehrsunfall in Polen - richtiges Verhalten am Unfallort

Beim Unfall in Polen sollte man einige Grundsätze berücksichtigen.

1. Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern

Wie in Deutschland auch sollte man nach dem Unfall in Polen ruhig bleiben und die Unfallstelle absichern. Das Schlimmste was passieren kann, ist dass es zum Massenunfall kommt, was häufig mit noch mehr Verletzten und einer schwereren Aufklärung verbunden ist.

2. die polnische Polizei rufen

Beim Unfall in Polen sollte auf jeden Fall immer die Polizei gerufen werden. Auch wenn der Unfallgegner vorschlägt die Angelegenheit so zu regeln, also ohne Polizei, sollte man sich darauf auf keinen Fall einlassen. Dies gibt später fast immer erhebliche Probleme.

Der Polizeiruf in Polen lautet 112 oder 997.

 

3. Beweismittel sammeln

In der Zwischenzeit sollte man bereits Beweismittel sammeln und vor allem Foto´s von der Unfallstelle anfertigen. Dies macht die Polizei in Polen nicht immer. Häufig wird der Unfall nur kurz aufgenommen und einer Partei ein Bußgeldbescheid erstellt (und das Bußgeld sofort kassiert).

4. Verhalten gegenüber der polnischen Polizei

Gegenüber der polnischen Polizei sollte man sich sehr höflich verhalten. Wenn man dort gleich mit Deutsch anfängt, kann es sein, dass dies nicht so gut ankommt. Besser ist erst  einmal mit Englisch oder Polnisch zu probieren. Wenn die Beamten in Polen dann Deutsch können, werden sie dies Ihnen dann ganz schnell zeigen.

Man sollte am Unfallort - auch gegenüber der Polizei - kein Bußgeld akzeptieren. In Polen ist es so, dass bei Zahlung des Bußgeldes vor Ort gleichzeitig ein Schuldanerkenntnis vorliegt. Dies wird häufig übersehen.

Die Polizei in Polen übergibt den Beteiligten im Normalfall keine “Tagebuchnummer”. Von daher sollte man immer fragen, von wo und von welchem Revier die Polizei ist, dies erleichtert später ungemein die Aufklärung des Sachverhalts.

5. Daten der Unfallbeteiligten / Unfallort notieren

Die Daten der Unfallbeteiligten, vor allem:

  • den Namen und die Versicherungsnummer der polnischen Haftpflichtversicherung (OC auf Polnisch)
  • den Namen und die Anschrift des Unfallgegners
  • das Kfz nebst Nummernschild der Gegenseite
  • genaue Daten des Unfallortes notieren
  • Fotografien vom Unfallort fertigen

6. weiteres Verhalten nach dem Unfall

Es macht meist  kaum Sinn die gegnerische Versicherung noch vor Ort zu kontaktieren, um etwas zu erreichen (Abschleppen oder Gutachten). Dies kann sogar später nachteilig sein. Das Unfallgutachten über die Höhe des Schadens am eigenen Kfz sollte auf jeden Fall in Deutschland erstellt werden. Die polnischen Versicherungen legen bei ihren Gutachten meist die Stundensätze (bei Reparaturen) der polnischen Werkstätten zu Grunde. Sie wollen aber später nicht mehrere hundert Kilometer nach Polen zurückfahren, um ihr Kfz dort in irgendeiner “Hinterhofwerkstatt” reparieren lassen.

Machen Sie sich keine Illusionen die polnischen Versicherer sind nicht dafür bekannt schnelle Entscheidungen zu treffen. Man wird Ihnen vor Ort nicht weiterhelfen können, da die Unfallfrage (Schuld oder nicht) nicht geklärt ist.

7. Abwicklung in Deutschland über Rechtsanwalt

Mittlerweile kann man bei Verkehrsunfällen in Deutschland klagen, was ein erheblicher Vorteil ist. Eine Abwicklung des Verkehrsunfalles über einen deutschen Rechtsanwalt bietet sich daher an. Die polnische Versicherung muss in Deutschland einen Regulierungsbeauftragten haben über den man den Unfall abwickeln kann. Diese muss innerhalb von 3 Monaten eine Entscheidung regulieren. Diese Frist wird fast immer bis zum letzten Tag ausgenutzt.

Eine schnellere Regulierung kann man unter Umständen dadurch erreichen, dass man direkt mit der polnischen Versicherung in Kontakt tritt. Dies geht natürlich nur auf Polnisch.

Grundsätzlich macht es Sinn einen deutschen Anwalt zu beauftragen, der Polnisch spricht und ggfs. auch in Polen eine Kanzlei hat. Gerade Erfahrungen bei der Regulierung mit polnischen Versicherungen machen sich letztendlich immer bezahlt. Übrigens gilt für die Klage in Deutschland später dann auch polnisches Recht, so dass schon alleine deshalb ein Rechtsanwalt mit entsprechenden Erfahrungen beauftragt werden sollte.

 

Wir helfen Ihnen gern bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen in Polen.

 

Baugrundgutachten

Übersicht

polnisches Recht

polnisches Arbeitsrecht

polnisches Wirtschaftsrecht

polnisches Verkehrsrecht

polnische Steuerrecht

polnische Grundstücksrecht

polnische Zivilrecht

Erbrecht in Polen

polnisches Familienrecht

polnisches Strafrecht

polnisches Baurecht

 

weitere Themen:

Forderungseinzug / Inkasso in Polen

Zwangsvollstreckung in Polen

Gerichtskosten in Polen

Anwaltsgebühren in Polen

 

[Home] [News] [Rechtsgebiete] [Arbeitsrecht] [Wirtschaftsrecht] [polnisches-Kaufvertragsrecht] [Verkehrsrecht] [Steuerrecht] [Grundstücksrecht] [Zivilrecht] [Erbrecht] [Familienrecht] [Strafrecht] [Baurecht] [Forderungseinzug] [Zwangsvollstreckung] [Gerichtskosten] [Anwaltsgebuehren] [Leistungen] [Besonderheiten] [Info Polen] [Muster] [Kanzlei Berlin] [Adwokat Niemcy] [freie Stellen] [Kontakt] [Impressum]